Hoflädle
Der Ortsgemeinde wurde die Schließung des Hoflädle zum 30.6.2026 mitgeteilt.
Wir bedauern dies sehr und bedanken uns bei Fr. Horvath für ihr bisheriges Engagement.
Wir versuchen alles, um eine Nachfolgelösung in den nächsten Monaten zu finden – das wird bei den derzeitigen Marktgegebenheiten allerdings sehr schwierig werden.
Planung für das neue Feuerwehrgerätehaus
Gute Nachrichten für unsere Feuerwehr und für Winden:
Der Verbandsgemeinderat hat im Rahmen eines Nachtragshaushaltes u.a. auch 100.000 € für die Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Winden bereitgestellt. Damit können wir jetzt zeitnah mit der Standortplanung beginnen. Der Gemeinderat wird sich nach der Sommerpause damit befassen.
Vielen Dank an Verbandsbürgermeister Mike Schönlaub und die Fraktionen im Rat für die Unterstützung.
Baumaßnahmen im Sportheim für die KiTa
Die Umbauarbeiten im Sportheim der Germania gehen gut voran. Es entstehen jedoch immer wieder neue Probleme und Herausforderungen, z.B. durch alte Stromanschlüsse, Kanalprobleme, Abflussleitungen usw. Wir merken, dass das Sportheim in die Jahre gekommen ist.
Danke an Wolfgang Pauls, der als Projektleiter hervorragend die Dinge orchestriert.
Hunde in Winden
Zurzeit nehmen die Beschwerden über Hundehalter und Verunreinigungen der Straßen durch Hundehinterlassenschaften zu, vor allem in der Raiffeisenstraße. So möchte ich auf die Pflicht zur Anmeldung von Hunden für die Erhebung der Hundesteuer hinweisen.
Ich bitte um Beachtung folgender Vorschriften:
GEFAHRENABWEHRVERORDNUNG der Verbandsgemeinde Kandel vom 18.04.2023.
In § 2 Abs. 2-4 ist geregelt: Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Anforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weiher oder Wasserbecken baden zu lassen.
Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht über das verkehrsübliche Maß hinaus verunreinigt werden. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Hundesteuer
Die Erhebung der Hundesteuer in Winden ist in der Satzung der Ortsgemeinde vom 24.02.2015 geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Hunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der VG Kandel an- oder abgemeldet werden müssen. Das Tragen der Hundesteuermarke ist Pflicht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, und zudem wird die Ortsgemeinde Winden – und damit wir alle – finanziell geschädigt.
Hinweise auf gesetzliche Vorschriften sind mir alles andere als angenehm. Für mich gilt immer in unserem Winden: Rücksicht ist der goldene Schlüssel, der die Herzen der Menschen öffnet, ohne Paragraphen oder Vorschriften anzuwenden.
In diesem Sinne die besten Grüße
Euer
Stefan Moschko, Ortsbürgermeister