Stundenstein

In Winden findet sich ein Stundenstein vor dem Anwesen Hauptstr. 36, seine Inschrift lautet:
1 ¼ Stunde nach Kandel; 24 Stunde nach Zweibrücken; 2 ½ Stunde nach Bergzabern
Die Angabe Zweibrücken verweist auf die Zugehörigkeit Windens zum Herzogtum Zweibrücken zur Zeit der Errichtung des Steins. Im Jahr 1816 wurde die Pfalz dem Königreich Bayern angegliedert und Bayern betrieb dann in den 1830er Jahren verstärkt den Ausbau des Straßennetzes in der Pfalz. Die meisten der Steinsäulen in der Pfalz wurden in den 1830er Jahren errichtet. Dazu wurden die Straßen vermessen und mit Meilen- oder Stundenangaben versehen.
Am 9. Januar 1833 erließ die bayerische Regierung in Speyer eine „Instruktion für die Errichtung von Stundensteinen, Geländern, Wegweisern und Ortstafeln“. Damit sollten die aus napoleonischer Zeit stammenden Stundensäulen und Wegzeichen einheitliche Maße und Formen erhalten. Eine geografische Stunde betrug 3.704 Meter.